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Immer mehr Internetseiten mit rechtsextremen Inhalt

Berlin Die Anzahl rechtsextremistischer Angebote im Internet steigt stetig.

«Das Internet ist die Propagandaplattform Nummer eins für den Rechtsextremismus», sagte Stefan Glaser, Vize-Chef des Internetportals «jugendschutz.net», am Freitag (14. August) in Berlin.

Er beobachtet im Auftrag der Bundesländer Rechtsextremismus im Internet und sucht unter anderem nach sogenannten Hass-Seiten. Mit aktuell etwa 1800 rechtsextremen Internetseiten seien das so viele wie nie zuvor, so Glaser. Dabei gingen die Betreiber solcher Seiten immer professioneller und aggressiver vor, um Jugendliche zu ködern. Sie nutzen zudem bereits vorhandene kommerzielle Internetplattformen (YouTube), Soziale Netzwerke (Facebook, Schüler VZ) und Informationsdienste (Twitter).

Beschwerde-Stelle: www.jugendschutz.net/hotline Nazi-Inhalte melden Wer beim Stöbern durch seine Web-Community auf Neonazi-Profile stößt, sollte den Betreiber einschalten. Bei Facebook oder SchülerVZ etwa geht das über spezielle Melde-Buttons, erklärt Stefan Glaser von Jugendschutz.net in Mainz.

Bei Facebook zum Beispiel befindet sich der Melde-Button - «Diese Person melden/blockieren» - direkt unter dem Profilbild des Nutzers. Im Fall eines Rechtsextremen wird dann aus mehreren vorformulierten Begründungen «Rassistisch/Hetzrede» ausgewählt. Netzwerk-Betreiber nehmen solche Meldungen nach Glasers Worten durchaus ernst - und sperren zumindest Profile, in denen etwa Hakenkreuze zu sehen sind und damit gegen deutsches Recht verstoßen wird.

Wer außerhalb von Netzwerken auf solche Inhalte stößt, kann sich auch an die nächste Polizeidienststelle wenden oder an den Provider, bei dem die Seite gehostet ist. Den zweiten Weg beschreitet in vielen Fällen auch Jugendschutz.net: «Wir haben eine Online-Beschwerdestelle.» Stellen deren Mitarbeiter Unzulässiges fest, versuchen sie, den Anbieter zu ermitteln - mit dem Ziel, ein Strafverfahren einleiten zu lassen.

Lässt sich der Anbieter nicht herausfinden, treten die Experten an den Provider heran. «Sobald er Kenntnis von unzulässigen Inhalten hat, ist er in der Pflicht.» Bei Providern im Ausland werde mit deren Geschäftsbedingungen argumentiert: «Hate speech», die Verbreitung von Hass, werde nicht geduldet, heißt es darin meist. Und oft werde das Angebot dann tatsächlich vom Netz genommen.

dpa-infocom



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