Berlin Hausbesitzer müssen das Laub von den Bäumen ihrer Nachbarn hinnehmen. Das gilt laut der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund in Berlin auch dann, wenn der Laubfall eine wesentliche Beeinträchtigung ist. Die Kosten für die Reinigung von Fassaden und Dachrinnen müsse der Nachbar nur erstatten, wenn dessen Bäume auf das Grundstück des Betroffenen ragen und besonders viel Laub abwerfen. Das gehe aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor (Az.: V ZR 102/03)... mehr…
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