Handlauf muss nicht bis zum Fuß der Treppe reichen
Karlsruhe/Berlin Ein Handlauf muss nicht bis zum Fuß einer Treppe reichen.
Mieter können deshalb nicht davon ausgehen, dass das Ende des Handlaufs auch das Ende der Treppe signalisiert.
Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor, auf das die Landesbausparkassen in Berlin hinweisen (Aktenzeichen: 19 U 29/07). In dem Fall war eine Frau auf der Treppe gestürzt, weil sie die letzte Stufe übersah. Sie brach sich beide Fußgelenke und klagte - denn wegen des vorzeitigen Endes des Handlaufs sei bei ihr der falsche Eindruck entstanden, sie sei schon im Erdgeschoss. Die Richter machten allerdings deutlich, dass es Aufgabe des Treppenbenutzers sei, besondere Vorsicht walten zu lassen.
dpa-infocom
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