pic Zählpixel
kalaydo leftkalaydo logo
RZ-Blog  |  Twitter  Mobil&RSS  |  Kontakt
suchen im
Lexikon
RZ-Online-Archiv
Zeitungs-Archiv
Internet
< Schnell-Navigation >
KinoWelt VideoWelt FotoWelt MeineWelt
Bauen & Wohnen     » News     » Mietrecht     » Haushalts-Tipps

Abrechnungen von Baufirmen müssen transparent sein

Berlin Bauherren können von Baufirmen transparente Stundenlohnabrechnungen verlangen.

Wer vermutet, dass unwirtschaftlich gearbeitet oder zu viele Stunden abgerechnet wurden, kann Nachweise verlangen, welche Leistungen die Baufirma in welcher Zeit erbracht hat.

Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein in Berlin hin. Sie beruft sich dabei auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe (Aktenzeichen: VII ZR 164/07).

In dem Fall bekräftigten die Bundesrichter, dass Baufirmen nur so viele Arbeitsstunden abrechnen dürfen, wie bei «wirtschaftlicher Betriebsführung» erforderlich seien. Um Ärger zu vermeiden, können die Vertragspartner den Anwälten zufolge vorab einen verbindlichen Zeitrahmen für die Arbeiten oder einen festen Höchstbetrag vereinbaren.

dpa-infocom



Sie benötigen Flash Player 9, um den RZ-Video-Player ansehen zu können.
Regioticker
Eventkalender
rz lexikon
Energiesparen