Düsseldorf/Berlin Ein Laubfegeplan, den eine Eigentümergemeinschaft gegen den Willen einer Minderheit aufstellt, gilt nicht. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf weist die Stiftung Warentest in Berlin hin (Az.: I-3 Wx 77/08). Ein Wohnungsbesitzer hatte gegen einen Beschluss seiner Eigentümergemeinschaft geklagt. mehr…
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