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Gaspreis-Klauseln: Sammelklage gegen die Stadtwerke Kreuznach

Bad Kreuznach Das frühere Stadtratsmitglied Wilhelm Zimmerlin hat eine Sammelklage gegen die Stadtwerke Bad Kreuznach organisiert. Daran beteiligen können sich alle Kunden, die einen Gas-Sondervertrag A, einen Stadtgasvertrag oder einen Stadtstromvertrag haben. Hintergrund sind neue BGH-Urteile. Zu der Sammelklage nehmen jetzt die Stadtwerke in einer Pressemitteilung Stellung. Darin heißt es unter anderem: Die Urteile des BGH beziehen sich ausschließlich auf Preisanpassungsklauseln in Gas-Lieferverträgen.

Die Preisklauseln in den Verträgen der Stadtwerke seien aber nicht identisch mit den Klauseln der beschiedenen Verträge. Die Stadtwerke gehen deshalb davon aus, dass ihre Klauseln Bestand haben werden. Zudem hätten die Stadtwerke die Gaspreise immer in beide Richtungen angepasst, auch Preissenkungen an die Kunden weitergegeben. Außerdem hätten die Stadtwerke in Vergleichen der Heizgaspreise immer unter den günstigsten Anliegern gelesen.

Fr, 30. Okt. 2009, 20:14 © Rhein-Zeitung & Rhein-Zeitung
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