Zugelaufenes Tier zur Polizei oder in Heim bringen
Hamburg Zugelaufene Tiere dürfen nicht einfach behalten werden.
Der erste Weg mit der fremden Katze oder dem zugeflogenen Wellensittich sollte den Finder deshalb zum Tierheim oder zur Polizei führen - wobei die Beamten den Findling dann dem Heim übergeben.
Der Finder hat seine «Anzeigepflicht» erfüllt, sobald ein Polizist oder ein Mitarbeiter des Tierheims seine Personalien aufgenommen hat, erklärt die Organisation Vier Pfoten in Hamburg. Will er das Tier behalten, wird er das in der Regel zugestanden bekommen. Meldet sich aber innerhalb der ersten sechs Monate der ursprüngliche Besitzer, muss der Finder das Tier wieder abgeben.
dpa-infocom
- Igel überwintern am besten im Freien
- Baldrian bei Katzen nur sparsam einsetzen
- Heimtierhalter sparen nicht an Tieren
- Ruhe schaffen: So klappt der Umzug mit Haustier
- Beim Jagdspiel «Beute» immer von der Katze weg bewegen
- Alle anzeigen














