Kommentar: Keine guten Schieds-Richter
Lars Wienand zum Stadionverbots-Urteil
Stadionverbote sind richtig. Raus aus den Stadien mit denen, die nur Ärger und Krawall suchen und uneinsichtig anderen den Spaß am Fußball verderben. Davon gibt es mehr, als diejenigen wahrhaben wollen, die „Fußballfans sind keine Verbrecher“ skandieren. Es ist auch richtig, dass die eine befristete Auszeit erhalten, die sich im Suff völlig daneben benehmen.
Aber der Bundesgerichtshof hat sich nicht als guter Schiedsrichter gezeigt. Das Urteil schadet dem Vertrauen in die Justiz bei Menschen, die sich ohnehin ausgegrenzt fühlen. Wer im Sonderzug zum Auswärtsspiel fährt, weil er sich nur das leisten kann, wer dann von Beamten zum Stadion eskortiert wird, dem kann es passieren, dass auch er nach Flaschenwürfen von Idioten hinter ihm in Verdacht gerät. Die Gerichte sind überlastet, und solche Fälle sind undurchsichtig. Gelöst wird das meist so: Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren wegen Geringfügigkeit gegen Zahlung einer Summe an eine karitative Einrichtung ein. Würde wegen mangelnden Tatverdachts eingestellt, müsste der Staat die Anwaltskosten tragen.
Aber der Fan steht dann schnell im Abseits: Er, der Ochsentouren auf sich nimmt, um seinen Verein zu begleiten, wird zum Spielball des Zufalls und mit etwas Pech aus dem oft mit öffentlichem Geld gebauten Stadion gekickt. Die Stadionverbote eröffnen, vom BGH bestätigt, eine Art Nebenstrafrecht – mit umgekehrter Beweislast. Der Betroffene muss seine Unschuld beweisen. Das nimmt die Vereine, die längst Fußball-Firmen geworden sind, besonders in die Pflicht, Fingerspitzengefühl zu zeigen. Ihnen kann wenig daran liegen, die Stimmungsmacher zum Verstummen zu bringen. Dann lösen auch die VIP-Besucher ihr Ticket weniger bereitwillig.
RZO












