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Krieg - juristisch nicht genau definiert

Hamburg Der Begriff Krieg ist völkerrechtlich und militärisch nicht genau definiert.

Dennoch herrscht weitgehend Einigkeit darüber, dass er eine strategisch geplante militärische Auseinandersetzung zwischen Staaten bezeichnet.

Juristen sprechen heute allerdings eher von bewaffneten Konflikten. Formalien wie Kriegserklärung und Friedensvertrag, die bis zum Zweiten Weltkrieg in der Regel den Beginn und das Ende eines Krieges kennzeichneten, sind nicht mehr zwingend.

Bürgerkriege sind bewaffnete Konflikte innerhalb eines Staates. Dabei kämpfen mehrere inländische Gruppen gegeneinander, häufig unter Einmischung ausländischer Mächte. Es geht meist um die Vorherrschaft in einem Territorium oder dessen Unabhängigkeit. Ursachen für Bürgerkriege können politische, soziale, ethnische oder religiöse Konflikte sein.

Bei kriegerischen Auseinandersetzungen gelten bestimmte völkerrechtliche Verträge. Das sind vor allem verschiedene Haager und Genfer Abkommen, die unter anderem den Schutz der Zivilbevölkerung und das Verbot bestimmter Waffen regeln.

dpa-infocom


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