Berlin Für den Steuerabzug eines häuslichen Arbeitszimmers gewährt die Finanzverwaltung nun «einstweiligen Rechtsschutz». Damit wird Anträgen auf Freibeträge aufgrund der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer von den Finanzämtern stattgegeben. Das erklärt der Bund der Steuerzahler in Berlin. Seit dem 6. Oktober 2009 werden Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. mehr…
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