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Prozess: Auftraggeber muss Gutachten selbst zahlen

Zweibrücken Wer in einem Gerichtsverfahren ein privates Gutachten in Auftrag gibt, muss es selbst bezahlen.

Das gilt selbst dann, wenn er den Prozess gewinnt, hat das Oberlandesgericht Zweibrücken in einem neuen Beschluss festgestellt.

Das berichtet die Fachzeitschrift «OLG-Report». In dem Fall (Aktenzeichen: 4 W 32/09) erhielt ein Heizungsbauer Recht: Ein Kunde hatte im Verlauf des Verfahrens eigenmächtig ein Sachverständigengutachten eingeholt und verlangte von ihm die Übernahme der Kosten. Es ging um den ordnungsgemäßen Einbau einer Heizung. Den Prozess gewann der Kunde zwar, der Heizungsbauer musste aber trotzdem nicht für die Gutachterkosten aufkommen. Denn die Prozessbeteiligten dürften nicht eigenmächtig Gutachter beauftragten und dann erwarten, dass deren Rechnung zu den notwendigen Prozesskosten gezählt wird.

dpa-infocom



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