Medaillen sind keine gesetzlichen Zahlungsmittel
Berlin Anders als Münzen sind Medaillen keine gesetzlichen Zahlungsmittel. Jeder darf sie deshalb herstellen.
Außerdem klaffe zwischen Preis und Metallwert der Prägung oft eine große Lücke, erläutert der Bundesverband deutscher Banken in Berlin.
Er rät davon ab, solche Gold- oder Silberstücke zur Anlage oder Wertsicherung zu verwenden. Auch Angebote mit Zusätzen wie «Sonderprägung», «streng limitiert» oder «höchste Prägequalität» sollten Interessenten nicht darüber hinwegtäuschen. Beim Verkauf solcher vermeintlichen Sammlerstücke sei die Enttäuschung oft groß.
dpa-infocom
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