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Riester-Zulagenantrag: Termin nicht verpassen

Berlin Viele Riester-Sparer vergessen, ihre Zulagen rechtzeitig zu beantragen.

Aber nur wer bei seinem Anbieter den Antrag einreicht, sorgt dafür, dass die Zulagen auch abgerufen und auf dem Riester-Konto gutgeschrieben werden können.

Für 2007 endet die Frist am 31. Dezember 2009. Darauf weist der Bund der Steuerzahler in Berlin hin. Nach dem Jahreswechsel verfällt der Anspruch. Bei einer vierköpfigen Familie mit einem Riester-Vertrag können so 504 Euro verloren gehen. Wer nicht jedes Jahr von neuem an die Zulage denken will, kann seinen Anbieter bevollmächtigen, den Antrag zu stellen.

An ihren Anbieter - die Bank, Fondsgesellschaft oder Versicherung - müssen sich Sparer auch dann wenden, wenn sich beim Gehalt oder in der Familie etwas getan hat. Hat die Familie beispielsweise Zuwachs bekommen, zahlt der Staat eine weitere Kinderzulage. Wurde das Kind nach dem 31. Dezember 2007 geboren, beträgt die Zulage sogar 300 Euro. Auch Gehaltsänderungen sind relevant, wie der Steuerzahlerbund hinzufügt: Denn der mindestens einzuzahlende Eigenbeitrag ändert sich, wenn brutto mehr Geld vorhanden ist. Die vollen Zulagen erhält nur, wer mindestens vier Prozent seines Vorjahresbruttos einzahlt.

dpa-infocom



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