Frankfurt/Main Nächtliches Rücken von Möbeln und ähnliche Störungen rechtfertigen die fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses. Das hat das Amtsgericht Frankfurt in einem Urteil entschieden. Das Gericht gab der Räumungsklage einer Wohnungsgesellschaft gegen einen Mieter statt (AZ 33 C 4290/07). Die Familie hatte über einen längeren Zeitraum immer wieder die Geduld ihrer Nachbarn strapaziert. Bis drei Uhr morgens wurden Möbel gerückt und lautstarke Unterhaltungen geführt. mehr…
Karlsruhe Mieter müssen die Kosten für die Reinigung eines Öltanks im Mietshaus anteilig bezahlen. Laut Bundesgerichtshof (BGH) darf der Vermieter die Rechnung als Betriebskosten auf seine Mieter umlegen. mehr…
Waldshut-Tiengen/Berlin Wenn ein Mieter über einen längeren Zeitraum seinen Mietzahlungen nicht nachkommt, kann der Vermieter unter Umständen das warme Wasser abdrehen. mehr…
Karlsruhe/Berlin Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs kommt auch zugunsten eines Schwagers in Betracht. Voraussetzung dafür ist aber, dass der Vermieter einen besonders engen Kontakt zu ihm hat. mehr…
Frankfurt/Main Vermieter sind grundsätzlich zu Schadensersatz verpflichtet, wenn eine neu vermietete Wohnung nicht rechtzeitig vom Vormieter geräumt wird und dem Nachmieter Kosten entstehen. Das hat das Amtsgericht Frankfurt entschieden. mehr…
Fr, 13. Nov. 2009, 16:21 © Rhein-Zeitung
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