Pflanzenschutzmittel vor Frost schützen
Bonn Pflanzenschutzmittel müssen frostsicher gelagert werden, weil sie temperaturempfindlich sind.
Sie dürfen weder großer Hitze noch Frost ausgesetzt sein, da sie bei sehr hohen oder niedrigen Temperaturen ihre Wirkung verlieren können.
Darauf weist die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen in Bonn hin. Der Sicherheit zuliebe sollte sich im Lager kein Abfluss befinden und Lebens- und Futtermittel dort nicht aufbewahrt werden.
Vor der Einlagerung sollten Hobbygärtner im Gartencenter oder Baumarkt nachfragen, welche der vorhandenen, vor allem der älteren Präparate noch zugelassen sind und noch eingesetzt werden dürfen. Ob ein Pflanzenschutzmittel noch zugelassen ist, kann auch auf der Internetseite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit nachgelesen werden. Zwei Jahre nach Zulassungsende tritt automatisch ein Anwendungsverbot solcher Pflanzenschutzmittel in Kraft.
Mehr zum Thema: bit.ly/BVL_Zulassung
dpa-infocom
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