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Einmal im Jahr Freistellungen prüfen

Halle Bankkunden sollten zumindest einmal im Jahr ihren Freistellungsauftrag überprüfen.

Zu diesem Schritt rät die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt in Halle.

Denn wer Kapitaleinkünfte von mehr als 801 Euro pro Jahr hat, muss seit diesem Jahr auf jeden Euro darüber 25 Prozent Abgeltungsteuer zahlen. Vorher fiel Kapitalertragsteuer in der Höhe des persönlichen Steuersatzes an.

Sollte der Pauschbetrag unter dem Strich nicht überschritten sein, ist das Geld nicht verloren - Steuerzahler müssen sich den abgeführten Betrag dann aber über die Einkommensteuererklärung zurückholen. Für Ledige beträgt der Sparer-Pauschbetrag, zu dem Sparerfreibetrag und der Werbungskostenpauschbetrag Anfang des Jahres verschmolzen, 801 Euro - für Verheiratete die doppelte Summe.

Hat die Bank keinen oder keinen ausreichenden Freistellungsauftrag erhalten, führt sie Abgeltungsteuer ab. Die Verteilung auf die einzelnen Konten sollte daher regelmäßig geprüft werden.

dpa-infocom



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