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Ohne Ausbildung führt kein Weg zum Steuerberater

München Wer keine abgeschlossene Berufsausbildung hat, kann kein Steuerberater werden.

Das hat der Bundesfinanzhof in einem neuen Urteil klargestellt (Aktenzeichen: VII R 45/07).

Ohne fertige Ausbildung oder ein Studium wird demnach niemand zur Steuerberaterprüfung zugelassen. Langjährige Berufstätigkeit auf diesem Gebiet allein reicht dafür nicht. Die bestandene Prüfung ist Voraussetzung dafür, dass Steuerberater von der zuständigen Kammer bestellt werden können. In dem Fall ging es um einen Bewerber, der nach eigenen Angaben fast 30 Jahre lang beruflich mit dem Steuerrecht zu tun hatte. Darüber hinaus hatte er aber nur ein abgebrochenes Jurastudium vorzuweisen.

dpa-infocom



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