pic Zählpixel
kalaydo leftkalaydo logo
RZ-Blog  |  Twitter  Mobil&RSS  |  Kontakt
suchen im
Lexikon
RZ-Online-Archiv
Zeitungs-Archiv
Internet
< Schnell-Navigation >
KinoWelt VideoWelt FotoWelt MeineWelt
Beruf & Bildung     » News     » Recht     » Weiterbildung     » Wie werde ich…?

Fahrlehrer darf als Beifahrer nicht telefonieren

Berlin Ein Fahrlehrer darf während der Fahrt auch als Beifahrer nicht mit dem Handy telefonieren.

Denn selbst wenn er selbst nicht am Steuer sitzt, gelte er als Fahrzeugführer.

Und wenn er dann telefoniert, begeht er eine Ordnungswidrigkeit. Das hat das Oberlandesgericht Bamberg in einem Fall entschieden, auf den die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins in Berlin hinweisen (Az.: 2 Ss OWi 127/09). Da der Fahrschüler am Steuer noch keine Fahrerlaubnis besitze, gelte der Fahrlehrer als verantwortlicher Fahrzeugführer. Er müsse den Schüler ständig beobachten und sofort eingreifen können. Die Polizei hatte den Fahrlehrer beim deutlich sichtbaren Telefonieren gesehen - 40 Euro Bußgeld wurden fällig.

dpa-infocom



Sie benötigen Flash Player 9, um den RZ-Video-Player ansehen zu können.
Regioticker
Eventkalender
rz lexikon
Energiesparen