Hinzuverdienstgrenzen für Rentner
Berlin Rentner mit Nebenerwerb müssen die Hinzuverdienstgrenzen beachten.
Erst nach dem 65. Geburtstag dürfen sie unbegrenzt hinzuverdienen, damit ihre monatliche Altersrente nicht gekürzt wird. Darauf weist die Initiative Altersvorsorge macht Schule in Berlin hin.
Wer vor der Vollendung des 65. Lebensjahres etwas hinzuverdient, darf monatlich nicht mehr als 400 Euro vereinnahmen - sonst gibt es keine Vollrente. Zweimal im Jahr darf der Betrag allerdings bis zu 800 Euro betragen, erklärt die Initiative, die unter anderem von der Bundesregierung und der Deutschen Rentenversicherung getragen wird.
Werden Nebeneinkünfte angerechnet, beträgt die Teilrente je nach der Höhe des Hinzuverdienstes ein Drittel, die Hälfte oder zwei Drittel der Vollrente. Die Grenzen für diese Stufen ermitteln sich individuell aus dem Entgelt der drei Kalenderjahre vor Rentenbeginn, erklären die Experten. Ein Beispiel: Ein Durchschnittsverdiener mit 30 000 Euro Jahresbruttogehalt kann in den alten Bundesländern neben einer halben Teilrente monatlich 1436,40 Euro hinzuverdienen.
Tipps zur Altersvorsorge: www.altersvorsorge-macht-schule.de
dpa-infocom
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