Bewährungsstrafe für Bankerin mit Robin-Hood-Ader
Bonn Sie buchte Geld von Konten reicher Kunden auf die Konten ärmerer Leute: Insgesamt waren das von 2003 bis 2005 rund 7,6 Millionen Euro. Für sich selbst zweigte der moderne Robin Hood keinen einzigen Cent ab.
Am Montag stand die 62 Jahre alte ehemalige Filialleiterin einer Bank im Bonner Umland vor dem Bonner Landgericht. Wegen Untreue in 117 Fällen wurde sie zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, sagte ihr Anwalt Thomas Ohm. Das Urteil sei bereits rechtskräftig.
Die Frau hatte ärmeren Kunden Überziehungskredite genehmigt, die eigentlich nicht zulässig waren. Das Geld von den reicheren Kunden nutzte sie, um die Konten der armen Leute für die Zeit der Überziehungsprüfungen auszugleichen. Anschließend buchte sie das Geld wieder zurück. Einige Kunden aber sackten so tief ins Minus, dass eine Rückbuchung nicht mehr möglich war. So summierte sich der Schaden nach Angaben von Gerichtssprecher Joachim Klages auf 1,1 Millionen Euro.
Jetzt ist die ehemalige Filialleiterin und heutige Frührentnerin selber arm. "Sie muss vom Existenzminium leben", sagte ihr Anwalt. Das Urteil sei aber dennoch "völlig korrekt", sagte er. "Es würdigt den Zusammenhang zutreffend. Deshalb haben wir auch auf Rechtsmittel verzichtet.
dpa
RZO
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