Idar-Oberstein Der Idar-Obersteiner Stadtrat hat das Bürgerbegehren für die Sanierung des Kammerwoogbads und den Bau eines einfachen Hallenbads statt des geplanten 11-Millionen-Kombibads im Gewerbepark Nahetal mehrheitlich für unzulässig erklärt und damit eine „Volksabstimmung“ in dieser Frage verhindert.
Mit 20 Ja-Stimmen bei 5 Enthaltungen und 11 Nein-Stimmen folgte der Rat damit in seiner Sitzung am Mittwochabend der rechtlichen Bewertung der Aufsichtsbehörde ADD. Die hatte den drei Initiatoren Alexander Reinert, Bernhard Zwetsch und Bettina Hiebel eine Fristverletzung attestiert.
Reinert hatte in der Sitzung, die von mehr als 80 Bürgern beobachtet wurde, die Stellungnahme eines Fachanwalts für Verwaltungsrecht vorgetragen. Der war nach Prüfung der Sitzungsprotokolle und der Stellungnahme der Aufsichtsbehörde zum klaren Urteil gekommen: „Der Auffassung der ADD ... kann nun beim besten Willen nicht gefolgt werden.“
Wortführer von SPD und CDU unterstrichen, dass man es sich nicht leicht gemacht habe, das Votum von rund 6000 Bürgern zu übergehen, die das Bürgerbegehren mit ihrer Unterschrift unterstützt hatten. Nun gelte es, deren Ideen und Meinungen in die Planung einfließen zu lassen, sagte auch Oberbürgermeister Bruno Zimmer.
Die Aussage Bernhard Zwetschs, aufgrund der Verantwortung diesen 6000 Bürgern gegenüber müssten er und seine Mitstreiter nun über den Klageweg vorm Verwaltungsgericht nachdenken, wurde dem Fraktionssprecher der FDP von mehreren Rednern als Drohung oder gar Nötigung ausgelegt.
Mehr dazu am Donnerstag in der Nahe-Zeitung. delete
Mi, 25. Nov. 2009, 20:01 © Rhein-Zeitung & Rhein-Zeitung
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