Hamburg Wenn ein Mensch stirbt, gehören die Fotos und Briefe, die er hinterlässt, seinen Erben. Was passiert aber mit den Bildern, die in seinem Profil bei Facebook stehen oder bei StudiVZ hochgeladen wurden? Was geschieht mit dem digitalen Nachlass? «Pauschal kann man das nicht sagen, aber im Grundsatz ist der digitale Nachlass genauso zu behandeln wie der übrige Nachlass auch», sagt Gabriele Sachs, Anwältin für Erbrecht in Hamburg. mehr…
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