Karlsruhe Wer im Internet, per Telefon oder per Fax etwas kauft, kann das Geschäft widerrufen - selbst wenn es sich um verbotene Geräte handelt. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch (25. November) in Karlsruhe. In dem Prozess hatte eine Frau den Kaufpreis von rund 1000 Euro für ein defektes Radarwarngerät zurückfordert. Nach einem telefonischen Werbegespräch hatte die Autofahrerin per Fax einen Pkw-Innenspiegel mit Radarwarnfunktion bestellt. mehr…
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