Berlin Hausbesitzer, die keine Eigenheimzulage mehr erhalten, sollten gegen ihren Grunderwerbsteuerbescheid Einspruch einlegen. Dabei sollten sie Bezug nehmen auf ein beim Bundesfinanzhof (BFH) in München anhängiges Verfahren (Az. II R 4/09). Dazu rät die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund in Berlin. Wenn der BFH in diesem Verfahren die Erhöhung der Grunderwerbsteuer als verfassungswidrig erklärt und dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorlegt... mehr…
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