Stuttgart Bausparkassen dürfen nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart Abschlussgebühren für Verträge erheben. Der Zweite Zivilsenat hat eine Berufungsklage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen diese Praxis abgewiesen. Die von der beklagten Bausparkasse Schwäbisch Hall verwendete Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen gehöre zum Abschluss des Geschäfts. mehr…
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