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Ermittlungen gegen CDU-Abgeordneten Billen

Landau Im Zusammenhang mit der Weitergabe von Polizeidaten zur Nürburgring-Affäre sind gegen den rheinland- pfälzischen CDU-Landtagsabgeordneten Michael Billen Ermittlungen eingeleitet worden.

Gegen Billen werde wegen des Verdachts der Anstiftung zum Geheimnisverrat sowie des Verstoßes gegen das Landesdatenschutzgesetz ermittelt, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Landau am Montag . Zudem laufen gegen vier Polizisten Ermittlungen wegen Verdachts des Verrats von Privat- oder Dienstgeheimnissen. Billen hatte gestanden, über seine bei der Polizei tätige Tochter an geheime Daten zu Geschäftspartnern der Nürburgring GmbH gekommen zu sein.

Billen hatte zuvor erklärt , dass er trotz heftigen Gegenwinds aus der eigenen Partei nicht an Rücktritt denkt. "Ich lege mein Mandat nicht nieder", sagte er in Kaschenbach (Eifelkreis Bitburg-Prüm) der Deutschen Presse-Agentur dpa. "Laut Landesverfassung bin ich ein freigewählter Abgeordneter und meinem Gewissen und meinen Wählern verpflichtet." Der 54-Jährige kündigte an, er werde seiner Fraktion am 6. Januar in Mainz "Rede und Antwort" stehen.

Bei der Nürburgring-Affäre geht es um die spektakulär gescheiterte Privatfinanzierung eines mehr als 300 Millionen Euro teuren neuen Freizeitparks an der Rennstrecke in der Eifel. Die oppositionelle CDU hat maßgeblich die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu möglichen Fehlern der SPD-Regierung betrieben.

Billen hatte zugegeben, über seine bei der Polizei beschäftigte Tochter illegal an Daten aus dem Polizeilichen Informationssystem (POLIS) gelangt zu sein. Die Tochter soll im Zusammenhang mit der Nürburgring-Affäre "aus Neugier" nach Einträgen zu beteiligten Geschäftsleuten gesucht haben. Auch drei ihrer Kollegen sollen für sie gesucht haben. Billen hatte erklärt, er habe die Unterlagen bei der Tochter zuhause "abgegriffen", sie aber nicht weitergegeben. Der CDU-Landesvorsitzende Christian Baldauf und mehrere Parteigremien hatten ihm daraufhin den Rückzug aus dem Landtag nahegelegt. Zwingen können sie ihn dazu nicht.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft wies darauf hin, dass Geheimnisverrat ein sogenanntes Ermächtigungsdelikt ist: Um ermitteln zu können, ist eine Ermächtigung des Innenministeriums nötig. "Die Ermächtigung ist da", sagte er. Zudem habe die Staatsanwaltschaft dem rheinland-pfälzischen Landtag angezeigt, dass sie gegen Billen ermitteln wolle, wogegen der Landtag keine Einwände vorgebracht habe. Von daher sei "grünes Licht gegeben".

Wie lange die Ermittlungen dauern , sei derzeit nicht zu sagen, erklärte der Sprecher. Nach seinen Angaben wird gegen Billen nicht nur wegen des Verdachts der Anstiftung zum Verrat von Dienst- oder Privatgeheimnissen ermittelt, sondern auch wegen eventueller Beihilfe dazu. "Es kann sein, dass im Lauf der Ermittlungen Beihilfe statt Anstiftung rauskommt", erklärte er. Zur möglichen Höchststrafe sagte er, es gehe um Geldstrafen oder kleinere Freiheitsstrafen.

Billen hatte zuvor erklärt, er werde dem innerparteilichen Druck nicht nachgeben. "Ich habe meinen Direktwahlkreis Bitburg-Prüm, habe das Direktmandat, bin Wahlkreisabgeordneter und meine Wählerinnen und Wähler haben mich für fünf Jahre gewählt. Und ich lege nicht nieder." Zu dem Fall seines Parteifreundes Peter Dincher, der im Zusammenhang mit der Affäre seinen Rücktritt als Abgeordneter angekündigt hatte, sagte er: "Man sollte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Die Fälle sind sehr unterschiedlich und jeder muss ja wissen, was er tut."

Zu den staatsanwaltlichen Ermittlungen hatte Billen sich nicht äußern wollen. "Ich dachte, in Deutschland wäre die Vorverurteilung abgeschafft. Warten wir doch mal ab, was das Endergebnis bringt." Die ganze Geschichte habe ihn "tief getroffen": "Weil es erstmals nicht allein um den Politiker Billen ging, sondern weil es da um mehr ging. Um meine Tochter. Das trifft schon tiefer in der Haut. Das trifft dann im Herzen." Baldauf, der auch Chef der CDU-Landtagsfraktion ist, hatte zuletzt am Sonntag erklärt: "Ich kann ihn nicht zwingen, sein Landtagsmandat niederzulegen. Ich kann nur an ihn appellieren, an das Wohl seiner Partei und seiner Fraktion zu denken."

RZO



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