Bad Neuenahr-Ahrweiler Nicht nur das Gebäude des Hauses der Familie/Mehrgenerationenhaus in Bad Neuenahr hat inzwischen konkrete Formen angenommen, sondern auch die Organisation im Haus ist nun durch den Erlass einer Haus- und Benutzungsordnung sowie einer Entgeltordnung genau geregelt worden.
Am 20. Februar soll die Einrichtung offiziell eröffnet werden. In der Stadtratssitzung am Montag stimmte die Mehrheit der Ratsdamen- und Herren für die von der Verwaltung vorgelegten Satzungen.
Nach Aussage von Bürgermeister Hans-Ulrich Tappe soll die Haus- und Benutzungsordnung kein für Jahre gültiges Werk sein. Man müsse erst einmal sehen, wie es funktioniere, und dann nach einem Jahr Bilanz ziehen.
Zwar sei die Nutzung des „Öffentlichen Wohnzimmers“, des sogenannten Generationencafés sowie des Spielzimmers grundsätzlich kostenfrei, aber für die Nutzung der multifunktionalen Räume im ersten Obergeschoss müsse eine Nutzungsgebühr erhoben werden. Wenn nach vier Jahren die Projektförderung durch Land und Bund auslaufe, müsse sich das Haus weitgehend selbst tragen, damit es auf Dauer bestehen könne. Je nach Dauer der Nutzung und den unterschiedlichen Räumlichkeiten werden Nutzungsgebühren von fünf Euro bis höchstens 100 Euro erhoben.
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Di, 09. Feb. 2010, 16:57 © Rhein-Zeitung & red.web
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