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Republikanerplakate müssen tiefer hängen

Mainz Die Partei „Die Republikaner“ darf ihre Wahlplakate nicht mehr auf drei Metern Höhe an die Laternenmasten der Stadtwerke hängen.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage der Partei zurück, mit der sie eine Verfügung der Stadt vom Mai 2009, die Plakate umgehend tiefer zu hängen, als rechtswidrig erklärt haben wollte. Zugleich forderte das Gericht die Stadt auf, ihre Gestattungsregelung für Wahlwerbung präziser zu fassen.

Willkür konnten die Richter der 6. Kammer in der gegen die Partei erlassenen Verfügung nicht erkennen, denn nach der Regelung zur Nutzung von Freiflächen für Plakate waren zur Kommunalwahl alle Parteien verpflichtet, sich an eine Maximalhöhe von zwei Metern zu halten.

Mehr zu diesem Fall lesen Sie am Mittwoch in der Mainzer Rhein-Zeitung.

Di, 09. Feb. 2010, 16:28 © Rhein-Zeitung & red.web
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