Architekten-Honorar rechtzeitig festlegen
Berlin Wer einen Architekten mit dem Hausbau beauftragt, sollte sein Honorar frühzeitig festlegen.
Dabei sollte genau definiert werden, welche Leistungen bezahlt werden.
Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein in Berlin hin. Das erste Treffen zwischen dem Planer und seinem möglichen Bauherrn sei immer gratis. Auch erste Projektarbeiten betrachte der Architekt in der Regel noch als Eigenwerbung, so die Baurechtler. Aber spätestens wenn Auslagen anfallen und die Entwurfsplanung beginnt, müssen Leistungen und Bezahlung feststehen. Ein Architektenvertrag regelt, welche Pflichten Planer und Auftraggeber haben.
Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein: www.arge-baurecht.com
dpa-infocom
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