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Hartz-IV-Regelsätze verfassungswidrig

Karlsruhe - Die Hartz-IV-Regelsätze müssen neu berechnet werden - für Kinder ebenso wie für Erwachsene. Die bisherige Regelung verstößt gegen die Verfassung. Die Berechnung sei nicht transparent genug. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Der Gesetzgeber muss bis zum 31. Dezember eine Neuregelung schaffen. So lange bleibt die bisherige gültig. Bisher erhielten Erwachsene 359 Euro monatlich, Kinder von Hartz-IV-Beziehern je nach Alter zwischen 60 und 80 Prozent davon.

Di, 09. Feb. 2010, 10:20 © Rhein-Zeitung & dpa-infocom
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