Darmstadt Für die Auszahlung von Hartz-IV-Leistungen ist das Eingangsdatum des Antrags entscheidend, nicht der Beginn der Bedürftigkeit. Dies gelte auch für Folgeanträge. Das entschied das hessische Landessozialgericht in einem am Donnerstag (4. März) in Darmstadt bekanntgegebenen Urteil. Damit hob es eine Entscheidung des Sozialgerichts Frankfurt auf. Ein Mann aus Hanau hatte versäumt, nach Ende eines Bewilligungszeitraums rechtzeitig einen neuen Antrag zu stellen. mehr…
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