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Längere Verjährungsfristen für Managerfehler angestrebt

Berlin - Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat sich für schärfere Haftungsregeln für Finanzmanager ausgesprochen. Man werde die Verjährungsfristen verlängern, sagte sie. Es gebe im Aktienrecht Sonderregeln, die dazu führen, dass Ansprüche gegen Vorstände nach fünf Jahren verjähren. Aber gerade im Finanzbereich würden sich die verhängnisvollen Folgen mancher Geschäfte häufig erst nach einer bestimmten Weile herausstellen, so die Ministerin.

Mi, 10. Mär. 2010, 20:10 © Rhein-Zeitung & dpa-infocom
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