Kreis Ahrweiler Ein neuer Absatz in Paragraph 43b des Sozialgesetzbuches zwingt das Marienhaus-Klinikum im Kreis Ahrweiler in die unchristliche Rolle eines Geldeintreibers.
Im Auftrag der Krankenkassen sollen die Krankenhäuser seit dem 1. Januar 2010 die Zuzahlungen einkassieren - mit allen unangenehmen Konsequenzen für das Verhältnis zwischen Haus und Patienten. Dass diese bei ihrer Aufnahme oder Entlassung alles andere als Finanzen im Kopf haben, weiß auch der kaufmännische Direktor, Bernd Witte, der die neue Regelung für unglücklich hält.
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Fr, 12. Mär. 2010, 12:26 © Rhein-Zeitung & red.web
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