Lüneburg Wer die Beiträge nach einer Strompreiserhöhung zunächst zahlt, erklärt sich laut einem Urteil mit der Änderung einverstanden. Die Kunden können später nicht mehr von ihrem Energieversorger eine Rückzahlung der Differenz verlangen. Das hat das Landgericht Lüneburg entschieden und eine Sammelklage gegen den Stromanbieter EON-Avacon zurückgewiesen (Aktenzeichen: 5O144/09). mehr…
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