Hamburg Wer einen Gartenhelfer gegen Entgelt beschäftigt, muss ihn gegen Arbeitsunfälle versichern. Denn durch die Bezahlung würden Hobbygärtner automatisch zu Arbeitgebern, erklärt die Unfallversicherung Nord in Hamburg. Dabei spiele es keine Rolle, ob der Helfer saisonal oder das ganze Jahr über engagiert wird. Verdient der Gartenhelfer unter 400 Euro pro Monat, muss er bei der Minijobzentrale angemeldet werden. mehr…
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