Karlsruhe Bausparkassen dürfen weiter Abschlussgebühren für Verträge erheben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Damit wies der BGH die Revision der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Bausparkasse Schwäbisch Hall ab. Die Verbraucherschützer hatten argumentiert, der Abschlussgebühr stehe keine konkrete Gegenleistung gegenüber, und es sei unklar, wofür sie überhaupt verwendet werde. Die Bausparkasse verlangt eine Gebühr von einem Prozent der Bausparsumme. mehr…
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