Karlsruhe Eine Fluggesellschaft darf selbst entscheiden, wann sie einen Flug wegen schlechten Wetters annulliert. Sie muss dabei abwägen zwischen dem Interesse der Passagiere an der Beförderung und dem Interesse... mehr…
Wiesbaden Verlängert sich die Anreise durch Änderungen der Flugzeiten erheblich, hat der Kunde das Recht, von der Buchung seiner Urlaubsreise zurückzutreten. Das gilt besonders dann, wenn der Abflugtermin so vorverlegt wurde... mehr…
Wiesbaden Eine Verspätung von mehr als drei Stunden ist reiserechtlich wie ein Flugausfall zu bewerten. Der Kunde hat dann Anspruch auf eine Entschädigung, heißt es in einem Urteil des Amtsgerichts Köln. mehr…
Berlin/Köln Fluggesellschaften dürfen ihre Kunden nicht mit unverhältnismäßigen Antragsformularen davon abschrecken, Steuern oder Flughafengebühren zurückzufordern. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Köln hervor. mehr…
Fr, 10. Dez. 2010, 10:21 © Rhein-Zeitung
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