Mieter muss Parabol-Fernsehantenne abmontieren
Frankfurt/Main Vermieter dürfen von ausländischen Mietern die Entfernung von Parabol-Fernsehantennen grundsätzlich verlangen.
Das geht aus einem am Freitag bekanntgewordenen Urteil des Amtsgerichts Frankfurt hervor.
Die Richter gaben damit der Klage einer Wohnungsbaugesellschaft gegen einen aus Arabien stammenden Mieter statt (AZ 33 C 3540/07). Der Mieter hatte sich geweigert, die Antenne abzumontieren, weil er damit die Fernsehprogramme aus seiner Heimat empfangen könne. Vor Gericht wurde er jedoch darauf hingewiesen, dass ein Empfang mittlerweile auch über das Internet problemlos möglich sei.
Vor diesem Hintergrund trete das Interesse am Fernsehempfang hinter die ästhetischen Interessen des Vermieters zurück. Eine Ausnahme könne es nur geben, wenn der Mieter nachweise, dass in dem Haus kein Internet-Zugang oder -Empfang möglich ist.
dpa-infocom