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Schornsteinfeger in der Schußlinie:

Kehren ohne Sinn?

Stuttgart - Bei Schornsteinfegern sieht der Maschinenbauingeneur Werner Zöbisch nicht schwarz, sondern rot. Der Grund: Seiner Ansicht nach ziehen sie ihm einfach das Geld aus der Tasche - ohne ersichtliche Gegenleistung. Die Männer in Schwarz sind aber nur der vordergründige Anlaß seines Unmuts. Zöbisch kämpft gegen die Verordnungen des Bundes und der Länder, auf die sich die Schornsteinfeger stützen. Bisher allerdings ohne Erfolg.

Dabei steht Zöbisch mit seinem Unmut nicht allein da. Er weiß von jeder Menge Gleichgesinnten - andere Hausbesitzer, die wie er eine Gasheizung ihr Eigen nennen. Auch zu ihnen kommt der Schornsteinfeger zweimal im Jahr: Einmal um der Bundesimmissionsschutzverordnung genüge zu tun; mit einem speziellen Gerät mißt der Schornsteinfeger, ob die Anlage richtig eingestellt ist. Beim zweiten Besuch beäugt der angebliche Glücksbringer den Schornstein und kehrt eventuell. Sein Tun stützt er auf eine Landesverordnung. Bei beiden Besuchen werden die Hausbesitzer zur Kasse gebeten.

Nicht vorhandene Rückstände werden weggekehrt

Vor allem die Kehr- und Überprüfungsordnung des Landes erbost den Stuttgarter Hausbesitzer. "Bei Gas entstehen keine Rückstände", argumentiert er: "Was soll da gekehrt werden?" Sprach's und verweigerte dem Schornsteinfeger den Eintritt. Das ließ der wackere Handwerker nicht auf sich sitzen. Ein heftiger Briefwechsel zwischen Zöbisch, der Stadt und dem Wirtschaftsministerium, das seit 1996 für Schornsteinfeger zuständig ist, war die Folge. Der Hausbesitzer listete alle Besuche der Schornsteinfeger in den vergangenen Jahren minutiös auf, inklusive deren Wirken in seinem Haus. Doch alle Argumente halfen nichts. Zöbisch zog den Kürzeren und der Schornsteinfeger fegte das entstandene "Nichts" im seinem Eigenheim.

Als "reine Beutelschneiderei" und "Arbeitsbeschaffungsmaßnahme" wertet Zöbisch das Tun der Schornsteinfeger. Da immer mehr Haushalte auf Gas, Strom oder Fernwärme umstiegen, gehe den Männern in Schwarz die Arbeit aus. Technisch jedenfalls sei deren Wirken nicht zu begründen. Selbst wenn - entgegen dem gesunden Menschenverstand - doch was zu kehren sei, könne der Schornsteinfeger ohnehin nichts sehen. Denn er halte nur einen Spiegel von unten in den Kamin.

Stundenlohn 452 Mark?

Drei Minuten brauchte der Schornsteinfeger im Zöbischen Haus für diese Verrichtung - das Klingeln an der Haustür und das Verlassen des Hauses einbezogen. Die Rechnung lautete 22,63 Mark. Samt der Mehrwertsteuer macht das einen Stundenlohn von 452,64 Mark, rechnet der Hausbesitzer vor.

Daß bei Gasheizungen keine Verbrennungsrückstände wegzufegen sind, bestreitet das Stuttgarter Wirtschaftsministerium nicht. Aber der Kamin könne verstopfen - durch Vogelnester zum Beispiel, oder herausgebrochene Steine, sagt Ministeriumsvertreter Wolfgang Stehmer. Er wehrt sich gegen den Vorwurf, die Rechnungen der Schornsteinfeger seien überhöht. "In die Kalkulation müssen auch die Anfahrt und die Verwaltung einberechnet werden." Das Wirtschaftsministerium, in anderen Fällen ein vehementer Befürworter von Konkurrenz und Wettbewerb, setzt bei Schornsteinfegern auf das Monopol. Der günstige Stundenlohn von 75 Mark sei nur zu erreichen, weil keine Werbekosten entstehen. Längst seien andere Systeme durchgespielt worden, ein für den Verbraucher günstiges dabei aber nicht entdeckt worden.

An die Hausfrau gedacht

Zwar denkt das Ministerim darüber nach, die Kehr- und Überprüfungsordnung zu überarbeiten, doch die Wünsche der Hausbesitzer mit Gasheizung werden bisher nicht berücksichtigt. Erwogen werde höchsten, die beiden Schornsteinfegertermine in Haushalten mit Gasheizung zusammenzulegen. Ob das die Verbraucher allerdings billiger komme, sei noch nicht ausgemacht. Mit den beiden separaten Terminen solle die "Hausfrau geschont werden". Der Schornsteinfeger wolle nicht "wie die Axt im Walde", rußig vom Kaminkehren, in die Wohnung der Verbraucher stapfen und die Etagenheizung prüfen. Doris Trapmann, DPA; Archivbild: DPA

Letzte Änderung: 16.03.1998 19:33 von jo
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