Mord in MillionärsfamilieErschlug 43jähriger drei Menschen? - ProzeßbeginnMainz - Aus Habgier soll Peter Horst Engelbach seine Mutter, seinen Bruder und dessen Freundin ermordet haben - doch vor dem Mainzer Landgericht ist dem Mann nichts von einer schweren Schuld anzumerken. Aufmerksam und forsch wirkt der 43jährige, der laut Anklage im September 1997 seine Opfer mit einem Maurerhammer in der Wormser Villa der Millionärsfamilie erschlagen haben soll. Große Schulden sollen ihn zu der blutigen Tat getrieben haben, die er jedoch leugnet. Am Mittwoch begann sein Prozeß.
Der 43jährige bestreitet die Tat seit seiner Verhaftung im Oktober. Zwar sei er zur Tatzeit in der Einliegerwohnung des Hauses gewesen, will aber von dem Überfall auf seine Familie nichts mitbekommen haben. Zu Beginn des Prozesses, zu dem 220 Zeugen geladen sind und der sich auf Indizien stützt, steht der Lebenslauf des Angeklagten im Mittelpunkt.
"Druck und Repressalien""Meine Schulzeit war keine ruhmreiche Zeit", gesteht er ein. Immer wieder haut er von zu Hause ab, schwänzt den Unterricht oder verschwindet für ein paar Tage in eine andere Stadt. "Vielleicht wollte ich ja dem Druck und den Repressalien für ein paar Tage ausweichen", erklärt er schließlich auf Nachhaken des Staatsanwalts. Worin genau dieser Druck bestand, bleibt unausgesprochen.
Schulden von einigen 10.000 MarkNachdem sich Schulden von einigen 10.000 Mark angesammelt haben, verläßt er fluchtartig mit seiner Frau Hongkong und zieht in ihre Heimat auf den Philippinen. Er bricht jeden Kontakt zur Familie in Deutschland ab. Sein Vater enterbt ihn daraufhin.Kurz vor der Geburt des Sohnes im Februar 1989 versöhnen sich die Familien jedoch wieder, und Engelbach kehrt nach Worms zurück. Beruflich aber klappt weiterhin nichts so, wie er es sich erhofft. "Bei meinem Bruder lief alles entgegengesetzt zu mir", sagt Engelbach. "Er hat auf meinen Vater gehört, ohne sich bevormundet zu fühlen."
Eltern der Freundin als NebenklägerIm Gerichtssaal sitzen auch die Eltern der erschlagenen 23jährigen Freundin. Der Angeklagte vermeidet zunächst Blicke in ihre Richtung, bis er sie schließlich doch anschaut. Die Eltern wollen nach Angaben ihres Anwalts als Nebenkläger "aktiv zur Aufklärung beitragen" und betrachten dies auch "als ein Stück Trauerarbeit".Von Petra Häussermann (dpa) - Fotos: ap, dpa
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| Letzte Änderung: 24.06.1998 17:19 von aj | |||||||